Hinweise und Warnungen

Unsere Qualitätsrichtlinien sowie aktuelle Hinweise und Warnungen zu fragwürdigen Angeboten.

Aufforderung zur Zahlung mit Fristsetzung

Wir werden regelmäßig über folgende unseriöse Vorgehensweisen informiert:

Im Rahmen von Briefen, E-Mails oder Anrufen wird auf eine angebliche Forderung bzw. Mahnung hingewiesen. Dabei sollen die Absender angeblich offene Forderungen u.a. für die NKL- und SKL-Lotterien eintreiben. Die Adressaten schulden angeblich mehrere hundert Euro. Wenn sie jedoch binnen wenigen Tagen ein Vergleichsangebot annehmen und einen festgelegten Betrag an ein ausländisches Bankkonto überweisen, dann sei der Fall erledigt.

Firmen wie z.B. SAMP Inkasso AG, GLO Inkasso Management, C.B. Group Inkasso, E-Net Payment Group oder Mainkas Solution Group arbeiten weder im Namen noch im Auftrag der GKL.

Wir möchten Ihnen daher dringend von Zahlungen der geschilderten Art abraten, da es sich dabei um unseriöse Methoden handelt, bei denen die Markennamen NKL und SKL missbräuchlich von Dritten verwendet werden.

Unsere Empfehlung ist, nicht auf derartige Schreiben zu reagieren und Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu stellen.

„DKL Europe Ltd“ & „Gelot Management“

Wir werden derzeit vermehrt über folgende unseriöse Vorgehensweisen informiert:

Die Deutscheklassenlotterie.de versendet Briefe, Faxe und E-Mails, in denen die Empfänger zur 149. Ausspielung der Süddeutschen Klassenlotterie begrüßt werden / bzw. für den Erwerb eines vermeintlichen Loses der SKL- und/oder NKL-Lotterien wirbt. Gleichzeitig wirbt die Firma auf der gleichnamigen Webseite mit Produkten, die vermeintlich Lose der SKL- und NKL-Lotterien darstellen sollen.

Die Firma DKL Europe Ltd & Gelot Management arbeitet weder im Namen noch im Auftrag der GKL. Die Webseite Deutscheklassenlotterie.de gehört nicht zu den Produktwebseiten der GKL Produktfamilie.

Wir möchten Ihnen daher dringend vom Erwerb von Produkten der Deutscheklassenlotterie.de abraten, da es sich dabei um unseriöse Methoden handelt, bei denen die Markennamen NKL und SKL missbräuchlich von Dritten verwendet werden.

Unsere Empfehlung ist, nicht auf derartige Schreiben zu reagieren und Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu stellen.

Wir möchten Sie hiermit informieren und davor warnen, Nachnahmegebühren für telefonisch angekündigte angebliche Gewinne zu leisten.

Wir werden derzeit vermehrt über folgende unseriöse Vorgehensweise informiert:

Im Rahmen eines Telefonats, als dessen Absender u.a. die SKL genannt wird, wird über einen angeblichen Gewinn informiert, der dann per Postweg in Form eines Schecks zugestellt werden soll.

Bei der Annahme dieses Briefes, in dem sich der Gewinnscheck befinden soll, wird dann eine Nachnahmegebühr fällig, die mitunter als Versicherung des Inhalts begründet wird.

Wir haben niemanden autorisiert, unter dem Namen SKL Anrufe zu tätigen, in denen Gewinne angekündigt werden und steht in keinerlei Verbindung zu dieser unseriösen Telefonaktion.

Achtung:: Nur wer bei der SKL-Lotterie tatsächlich mitspielt, d.h. wer hierfür einen Loseinsatz bezahlt hat, kann gewinnen.

Über evtl. Gewinne werden Sie immer schriftlich von Ihrem Staatlichen Lotterieeinehmer benachrichtigt ohne jegliche Erhebung von Zustellgebühren.

Eine Liste der autorisierten staatlichen Lotterieeinnahmen finden Sie hier: Ihre persönliche Lotterie-Einnahme

Wir warnen vor derartigen oder ähnlichen Telefonaten und raten Ihnen:

 1. Nicht auf ein solches Telefonat zu reagieren.
 2. In diesem Fall kein Geld für eine Nachnahmegebühr zu entrichten, um einen Gewinn zu erhalten.
 3. Uns zu informieren, falls Sie weitergehende Informationen zum Absender erhalten haben, damit wir die
    entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten können.

Infos zu Anrufen mit sog. „Huckepacknummern“ oder unterdrückten Rufnummern: Seit dem 4.8.2009 ist bei Werbeanrufen die Unterdrückung der Rufnummer nicht mehr zulässig (§ 102 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)). Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Leider ist es seit geraumer Zeit gängige Praxis, dass von Call Centern/Dienstleistern die Telefonanlagen dahingehend manipuliert werden, dass eine sogenannte Huckepacknummer (gefälschte Rufnummer) übermittelt wird.

Nach aktueller Information der Bundesnetzagentur gibt es in diesen Fällen folgende Möglichkeiten:

Um derartig belästigende Anrufe abzustellen, gibt es verschiedene technische Lösungen. „So kann man bei bestimmten Teilnehmernetzbetreibern (z.B. der Deutschen Telekom AG) die Entgegennahme bestimmter eingehender Anrufe mit bestimmten Rufnummern sperren lassen.
Die Deutsche Telekom AG bietet dies Kunden mit Analog- oder ISDN-Anschluss an. Damit kann neben der Anwahl bestimmter Rufnummern der Anschluss auch für einzelne ankommende Anrufe gesperrt werden.
Der Anschlussinhaber kann in Sperrlisten selbst festlegen, wer ihn anrufen darf und wer nicht. Der Kunde kann neben der Sperre bestimmter Rufnummerngruppen auch Listen mit erwünschten oder unerwünschten Anrufern festlegen.
Da die Filterung von ankommenden Anrufen in der Vermittlungsstelle stattfindet, greift sie auch, wenn der Anrufer seine Rufnummer unterdrückt. Dieser Dienst ist allerdings kostenpflichtig.“

Eine weitere ebenfalls kostenpflichtige Lösung besteht darin, sich von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine neue Rufnummer zuteilen zu lassen. Dabei muss man u.a. abwägen, ob sich der damit verbundene Aufwand lohnt.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, stets sorgsam im Umgang mit seinen persönlichen Daten wie Telefonnummer, Geburtsdatum, Adresse und/oder Kontoverbindung zu sein.

Wir möchten Sie vor Anrufen und einer SKL-Spielbeteiligung bei der Firma „Einnahme Bunter“ warnen. Uns liegen Hinweise vor, dass die Firma „Einnahme Bunter“ telefonisch SKL-Lose anbietet.

Die Mitarbeiter der Firma geben sich als direkter Vertriebspartner der Direktion der Süddeutschen Klassenlotterie aus.
Mit unseriösen Werbeaussagen über angebliche Jubiläumsvorteile wird dabei versucht, über eine Ertragsgesellschaft SKL-Loskombination mit 10 Zehntel-Losen anzubieten.
Nach Herausgabe der Bankdaten wird dem Interessenten ein Begrüßungsschreiben mit Auflistung verschiedener Losnummern zugesandt und der Spieleinsatz vom Konto abgebucht.
Die aufgeführten SKL-Losnummern nehmen jedoch nicht am Spiel teil, da die Firma „Einnahme Bunter“ nicht als Vertriebsorgan der SKL-Lotterie zugelassen ist bzw. von keinem Staatlichen Lotterieeinnehmer der SKL-Lotterie mit Losen beliefert werden darf.
Ebenso besteht auf Grund des seit 01.01.2008 in Deutschland gültigen Glücksspielstaatsvertrags ein absolutes Werbeverbot für Telefonmarketingaktivitäten im Glücksspielbereich.

Wir raten Ihnen daher von einer Losbestellung für SKL-Lose bei der Firma „Einnahme Bunter“ ab.

Abschließend versichert Ihnen die SKL-Lotterie, dass sie mit der Firma „Einnahme Bunter“ in keiner Geschäftsbeziehung steht.

Die SKL-Lotterie informiert und warnt hiermit davor, dass seit einiger Zeit von einer Organisation E-Mails weltweit versendet werden, in welchen den Empfängern der E-Mail ein hoher Geldgewinn versprochen wird

Um diesen Geldgewinn zu erhalten, soll sich der E-Mail-Empfänger an die in der E-Mail genannte Organisation wenden.

Der E-Mail-Empfänger soll ein so genanntes „Auszahlungs-Formular“ oder ein „Gewinnanspruchs-Formular“ ausfüllen und an eine angegebene Fax-Nummer schicken.
In den meisten Fällen soll auch ein gewisser Betrag im Voraus bezahlt werden, um den Preis zu erhalten.

Die SKL-Lotterie hat mit diesen E-Mails nicht das Geringste zu tun und hat niemanden autorisiert, die Produktmarke „SKL“ und das Logo „SKL - Das Millionenspiel“ für irreführende und möglicherweise betrügerische E-Mails zu verwenden.

Darüber hinaus hat die SKL-Lotterie bereits Strafanzeige bei der Polizei erstattet. Wir warnen deshalb vor derartigen oder ähnlichen E-Mails und raten Ihnen:

1.   nicht auf ein solches E-Mail zu antworten
2.   kein Geld im Voraus zu bezahlen, um einen Preis zu erhalten
3.   keines der Formulare auszufüllen und per Fax zu verschicken
4.   keine Kreditkartendetails und/oder Ihre Bankverbindung weiter zu geben

Die in diesen Mails versprochenen Gewinne können nicht bei der Süddeutschen Klassenlotterie eingefordert werden.

Information zum Thema Spielsucht

Information zu Spielsucht, Prävention und Beratungsmöglichkeiten...

Spielsuchtprävention und Jugendschutz

Information zum Thema Datenschutz

Wir nehmen die Datensicherheit und den Schutz Ihrer Privatsphäre sehr ernst....

Hinweise zum Datenschutz

Informationen zum Telefonmarketing

Outboundtelefonie und unerlaubte Telefonwerbung...

Telefonmarketing

Staatlich garantiert

Staatlich garantiert

Die 16 deutschen Bundesländer garantieren die ord­nungsgemäße Durchführung der SKL-Lotterien, die Losauflage sowie die Anzahl und die Höhe der Gewinne.

Vererbbar

Vererbbar

Ein Lotteriegewinn der SKL ist vererbbar. Verstirbt der Gewinner, geht der Gewinn an dessen Erben über.

Steuerfrei

Steuerfrei

Lotteriegewinne sind in Deutschland garantiert von der Einkommensteuer befreit.

Wir helfen Ihnen gerne 0800 7755700
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