Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 23.09.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.skl.de).

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 01.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Für die aktualisierte Website wird abschließend ein WCAG-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der SKL (Produkt der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder) in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

Wir haben damit begonnen, barrierefreie pdf-Dokumente zu veröffentlichen. Ältere PDF-Dokumente sind noch nicht vollumfänglich auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt und werden schrittweise aufbereitet. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Videos auf der Website sind zum Teil untertitelt.

Derzeit können wir Formulare noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitstellen. Wir bemühen uns, Ihnen eine barrierefreie Version bereitzustellen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. Für manche nicht-barrierefreie Formulare haben wir barrierefreie Alternativen geschaffen.

Der Text der Webseiten zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus, zu den Aufgaben und Leistungen der SKL sowie zum Inhaltsverzeichnis sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Webseiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: GKL-WPR@gkl.org

Staatlich garantiert

Staatlich garantiert

Die 16 deutschen Bundesländer garantieren die ord­nungsgemäße Durchführung der SKL-Lotterien, die Losauflage sowie die Anzahl und die Höhe der Gewinne.

Vererbbar

Vererbbar

Ein Lotteriegewinn der SKL ist vererbbar. Verstirbt der Gewinner, geht der Gewinn an dessen Erben über.

Steuerfrei

Steuerfrei

Lotteriegewinne sind in Deutschland garantiert von der Einkommensteuer befreit.

Wir helfen Ihnen gerne 0800 7755700
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