Die 16 deutschen Bundesländer garantieren die ordnungsgemäße Durchführung der SKL-Lotterien, die Losauflage sowie die Anzahl und die Höhe der Gewinne.
Vererbbar
Ein Lotteriegewinn der SKL ist vererbbar. Verstirbt der Gewinner, geht der Gewinn an dessen Erben über.
Steuerfrei
Lotteriegewinne sind in Deutschland garantiert von der Einkommensteuer befreit.